Innungsversammlung
Die Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern bilden die Innungsversammlung, die über alle Angelegenheiten der Handwerksinnung beschließt, soweit diese nicht vom Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind. Satzungsgemäß obliegt der Innungsversammlung insbesondere- die Feststellung des Haushaltsplanes und die Bewilligung von Ausgaben, welche im Haushalt nicht vorgesehen sind, sowie Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung
- die Beschlussfassung über die Höhe der Innungsbeiträge und über die Festsetzung von Gebühren.
- die Wahl des Vorstandes und derjenigen Mitglieder der Ausschüsse, die aus der Zahl der Innungsmitglieder zu entnehmen sind, sowie der Vertreter der Landesinnung zum Bundesinnungsverband
- die Wahl der selbständigen Handwerker als Mitglieder der Gesellenprüfungsausschüsse
- die Einsetzung besonderer Ausschüsse zur Vorbereitung einzelner Angelegenheiten und zur Verwaltung einzelner Innungseinrichtungen
- der Erlass von Vorschriften über die Lehrlingsausbildung entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer
Ordentliche Innungsversammlungen finden zwei- bis dreimal jährlich, mindestens jedoch zweimal jährlich statt. Außerordentliche Innungsversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand dieses beschließt. Sie müssen einberufen werden, wenn das Interesse der Handwerksinnung es erfordert oder wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.


