Die Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern bilden die Innungsversammlung, die über alle Angelegenheiten der Handwerksinnung beschließt, soweit diese nicht vom Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.
Weiterlesen...Der Vorstand führt die Geschäfte der Innung, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Bestimmungen der Satzung der Innungsversammlung vorbehalten oder anderen Organen übertragen sind. Er bereitet die Verhandlungen der Innungsversammlung vor und führt die Beschlüsse aus.
Weiterlesen...Die Innung kann neben den satzungsgemäß vorgesehenen ständigen Ausschüssen für einzelne Angelegenheiten besondere Ausschüsse einrichten. In der Landesinnung sind derzeit fünf ständige Ausschüsse sowie mehrere Arbeitskreise installiert.
Weiterlesen...