Ausschüsse

Die Innung kann neben den satzungsgemäß vorgesehenen ständigen Ausschüssen für einzelne Angelegenheiten besondere Ausschüsse einrichten. In der Landesinnung sind derzeit fünf ständige Ausschüsse sowie mehrere Arbeitskreise installiert.

Ausschuss für Berufsbildung

Gemäß § 39 der Satzung hat der Ausschuss nach Maßgabe der für die Berufsbildung geltenden Vorschriften alle Angelegenheiten, die die Berufsbildung betreffen, zu beraten. Dies sind insbesondere die Vorschriften über die Berufsbildung der Auszubildenden sowie Stellungnahmen in Verfahren zur Untersagung des Einstellens und Ausbildens von Lehrlingen, soweit die Innung damit befasst wird.
Der am  24. April 2007 von der Innungsversammlung für fünf Jahre gewählte Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Kühnel, Oliver Vorsitzender
Spletter, Jörn Arbeitgeber
Warner, Sylvia Arbeitgeber

Hartz, Gerold

Arbeitnehmer

Hofmann, Dieter  Arbeitnehmer   
Schütt, Christoph Stellvertreter Arbeitgeber
Westphal, Holger

Stellvertreter Arbeitgeber 

Sarau, Stephanie 

Stellvertreter Arbeitnehmer 

Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen (Auszubildenden)

Gemäß § 49 der Satzung entscheidet der Ausschuss über Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und ihren Lehrlingen, die sich aus dem Ausbildungsverhältnis ergeben, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sowie bei unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis in Zusammenhang stehen.
Der am  24. April 2007 von der Innungsversammlung für fünf Jahre gewählte Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Einhaus, Torsten (HWK) Vorsitzender
Henning, Ulf Arbeitgeber
Bartels, Jens Stellvertreter Arbeitgeber
N.N. Arbeitnehmer
Sarau, Stephanie  Stellvertreter Arbeitnehmer 

Kassenprüfungsausschuss

Der Rechnungs- und Kassenprüfungsausschuss besteht laut § 48 der Satzung aus mindestens drei Innungsmitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie werden von der Innungsversammlung gewählt. Der Ausschuss hat die Jahresrechnung zu prüfen und darüber in der Innungsversammlung zu berichten sowie Kassenprüfungen gemäß § 79 der Satzung vorzunehmen.
Der Ausschuss setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen:
Blumenthal, Gerhard
Elster, Wolfgang
Hechtl, Michael
Middelhuß, Herbert

Gesellenprüfungsausschuss

Der Gesellenprüfungsausschuss ist für die Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) zuständig. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
Dem Ausschuss müssen als Mitglieder selbständige Handwerker oder Betriebsleiter und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören.
Der jetzige Ausschuss wurde am 01. März 2007 bestellt; die Amtszeit läuft bis zum 29. Februar 2012. Er besteht aus nachfolgend aufgeführten Mitgliedern:
Bartels, Jens Arbeitgeber
Kühnel, Oliver Arbeitgeber
Westphal, Holger Arbeitgeber
Dierschke, Thorsten Arbeitnehmer
Hartz, Gerold Arbeitnehmer

Hofmann, Dieter

Arbeitnehmer
Stellvertreter:         
Bartels, Dennis Arbeitnehmer
Ehlert, Jörg Arbeitnehmer
Gleitsmann, Martin Arbeitgeber

Hechtl, Michael

Arbeitgeber

Kind, Jörn

Arbeitgeber
Sarau, Stephanie Arbeitnehmer
Schönwald, Nico Arbeitnehmer
Spletter, Jörn Arbeitgeber
Strotmann, Mike Arbeitnehmer
Haak, Manfred Berufsschullehrer 
Klein, Wolfgang  Berufsschullehrer 

Gesellenausschuss

Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellinnen und Gesellen wird ein Gesellenausschuss errichtet. Dieser hat die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist.
Der am 19.10.2006 gewählte Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Hofmann, Dieter Vorsitzender
Hartz, Gerold Stellvertretender Vorsitzender
N.N. Schriftführerin
Sarau, Stephanie Stellvertr. Schriftführerin
N.N. Beisitzer
Rüge, Esther Stellvertreter
Schönwald, Nico Stellvertreter
Strotmann, Mike Stellvertreter

Meisterprüfungsausschuss

Der Meisterprüfungsausschuss wird nach den Bestimmungen der Handwerksordnung in Hamburg von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit auf Vorschlag der Handwerkskammer Hamburg berufen, wobei die Benennung der Ausschussmitglieder in Abstimmung mit der Landesinnung Hamburg erfolgt. 

Der am 19. September 2011 für fünf Jahre bestellte Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Einhaus, Torsten A. Vorsitzender
Gleitsmann, Martin Beisitzer (selbstständig)
Koch, Michael Beisitzer (selbstständig)
Hansen, Jörg Beisitzer (kaufmännisch)
Wessel, Manuel Beisitzer (angestellt)
Ehlert, Jörg Stv. Beisitzer (selbstständig)
Bartels, Jens Stv. Beisitzer (selbstständig)
Goldbeck, Benedikt Stv. Beisitzer (kaufmännisch)
Meyer, Michael Stv. Beisitzer (angestellt)
Rokita, Andreas Stv. Beisitzer (angestellt)



Landesinnung der
Gebäudereiniger Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern

Bei Schuldts Stift 3
20355 Hamburg
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Fax: 040 / 35 23 97
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Fördermitglieder
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