Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Aufgrund der Anordnung der Handwerkskammer Hamburg zur Regelung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung vom 15.03.1983, zuletzt geändert am 12.07.2001, führt die Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung überbetriebliche Unterweisungslehrgänge zur Anpassung an die technische Entwicklung durch.
Alle Auszubildenden (Lehrlinge), für deren Ausbildungsbetrieb die Handwerkskammern Hamburg, Schwerin und Ostmecklenburg-Vorpommern zuständig sind, werden während ihrer Ausbildungszeit gemäß den vom Bundesinnungsverband in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut erarbeiteten Unterweisungsplänen für die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk unterrichtet. Alle Auszubildenden haben während ihrer Ausbildungszeit an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen. Die Teilnahme ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.Die überbetriebliche Ausbildung findet in diversen, speziell geeigneten Objekten bzw. in der Fortbildungsstätte der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklen-burg-Vorpommern statt.
Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt während der betrieblichen Ausbildungszeit. Ort, Zeitpunkt und Dauer sowie der Ausbildungsplan werden von der Landesinnung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden (Lehrling) für die Dauer der überbetrieblichen Ausbildungszeit von der betrieblichen Ausbildung unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freizustellen.
Die Gebühren für die überbetriebliche Ausbildung sind für alle Innungsmitglieder durch die jährliche Zahlung des Umlagebeitrages abgegolten. Ansonsten trägt der Ausbildende die Kosten. Gegen Ausbildende, die ihren Auszubildenden die Teilnahme an den Lehrgängen nicht ermöglichen, können die Handwerkskammern Hamburg, Schwerin und Ostmecklenburg-Vorpommern gem. § 112 HwO ein Ordnungsgeld festsetzen.
Lehrgänge:
| Ausbildungsjahr | Art des Lehrganges | Kurzbezeichnung | Dauer in Wochen |
|---|---|---|---|
| 1. | Schäden an Oberflächen durch Umwelteinflüsse |
G-GEB 1/10 | 1 |
| 1. | Schadensverhütung durch Oberflächenschutz und Baustoff-konservierung | G-GEB 2/10 | 1 |
| ab 2. |
Rationeller Einsatz und Umgang mit Geräten und Maschinen für spezielle Arbeiten an Textilien, Holz- und Steinoberflächen |
GEB 1/10 |
1 |
| ab 2. | Tätigkeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, Schwimmbädern, LM- verarbeitenden Betrieben, sanitären Anlagen in Sportstätten, Schulen sowie Industriebereichen |
GEB 3/10 | 1 |
| ab 2. | Schädlingsbekämpfungs- und Vergrämungsmaßnahmen in und an Gebäuden sowie auf Freiflächen |
GEB 4/10 | 1 |
| ab 2. |
Industriereinigung, Maschinen- und Anlagenreinigung |
GEB 5/10 |
2 |
| ab 2. | Rationeller Einsatz und Umgang mit modernen Geräten und Maschinen | GEB 6/10 | 1 |


