09/2011 - Internationaler Tag der Gebäudereiniger
14.06.2011 | Aktuelles aus der Gebäudereinigerbranche zum Internationalen Tag der Gebäudereiniger am 15. Juni 2011„1990 mussten in den USA Reinigungskräfte noch drei Wochen streiken, um ihre sozialen Rechte durchzusetzen – in der Gebäudereinigung in Deutschland sind dagegen diese sozialen Rechte der Beschäftigten seit langem gesichert." Dies erklärte Volker Okun, Geschäftsführer der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern, in Hamburg anlässlich des Internationalen Tages der Gebäudereiniger, der seit 1990 weltweit begangen wird. Die ca. 200 Mitgliedsbetriebe der Innung beschäftigen rund 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Gebäudereiniger-Branche bietet ihren 900.000 Beschäftigten bundesweit Tariflöhne, Arbeitsverträge und geregelte Urlaubsansprüche. Insbesondere die anerkannten Mindestlöhne in der Branche verhindern ein Lohndumping. Die Einhaltung der Tarifverträge und der Mindestlöhne wird regelmäßig durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert. „Die Gebäudereinigerbranche unterstützt die Pläne des Arbeits- und Finanzministeriums, diese Kontrollen durch entsprechende Personalaufstockungen auszuweiten,“ so Geschäftsführer Volker Okun weiter.
Der tarifliche Mindestlohn gelte allerdings im Moment nur bis zum 31.12.2011, da dann der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft IG BAU auslaufe. Insbesondere vor dem Hintergrund der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 sei ein Mindestlohn unverzichtbar, um zu verhindern, dass Menschen zu Niedrigstlöhnen beschäftigt würden. Volker Okun zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass es in den Tarifverhandlungen gelingen werde, rechtzeitig zu einem Tarifabschluss zu kommen: „Ein Mindestlohn hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Branche – und deshalb brauchen wir auch ab dem 01.01.2012 wieder einen allgemein anerkannten Mindestlohn.“


